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Wahlen

Informationen zur Kommunal-, Europa- und Landtagswahl 2024

Die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und die Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt.

Die Landtagswahl findet am 1. September 2024 statt.

Beantragung eines Wahlscheines zur Kommunal-, Europa- und Landtagswahl 2024

Wahlscheine können von in dem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Wermsdorf, Altes Jagdschloß 1, 04779 Wermsdorf schriftlich, per E-Mail () oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (siehe Link für die Online-Wahlschein-Beantragung) oder mündlich während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes

Dienstag    09:00 bis 12:00 
Donnerstag     09:00 bis 12.00 und 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag    09:00 bis 12:00 Uhr (am 7. Juni 2024 in der Zeit von 09:00 bis 12.00 und 13:00 bis 18:00 Uhr)

beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

In dem Antrag sind Familienname, Vornamen, die Anschrift des Wahlberechtigten und sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis (siehe Wahlbenachrichtigung) geführt wird, anzugeben. Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer, ohne Hilfsperson zu sein, den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

 

Link zur Beantragung des Wahlscheines

 

- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Wermsdorf am Sonntag, dem 9. Juni 2024

- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum     Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 09.06.2024

- Europawahl am 09. Juni 2024

 

 

 

 

 

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